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Kein Widerruf der bayerischen Tarifvereinbarung im Groß- und Außenhandel

03.07.2024 | Die Tarifvereinbarung zwischen dem LGAD und ver.di Bayern vom 18.06.2024 ist jetzt gültig, nachdem sie nicht von den Sozialpartnern innerhalb der Erklärungsfrist widerrufen wurde. Damit steht das Verhandlungsergebnis für den bayerischen Groß- und Außenhandel fest. Die bayerische Tarifkommission der Arbeitgeber hat in der Sitzung vom 26.06.2024 das Tarifergebnis einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. Auch von Seiten der Gewerkschaft ver.di wurde kein Widerruf erklärt. Die Widerrufsfrist ist am 02.07.2024 um 18.00 Uhr abgelaufen.

Die Tarifvereinbarung zwischen dem LGAD und ver.di Bayern vom 18.06.2024 ist jetzt gültig, nachdem sie nicht von den Sozialpartnern innerhalb der Erklärungsfrist widerrufenwurde. Damit steht das Verhandlungsergebnis für den bayerischen Groß- und Außenhandel fest.

Die bayerische Tarifkommission der Arbeitgeber hat in der Sitzung vom 26.06.2024 das Tarifergebnis einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. Auch von Seiten der Gewerkschaft ver.di wurde kein Widerruf erklärt. Die Widerrufsfrist ist am 02.07.2024 um 18.00 Uhr abgelaufen.

Die Ergebnisse der Tarifvereinbarung vom 18.06.2024 werden jetzt in den hierfür erforderlichen Tarifverträgen umgesetzt:

  • Entgelttarifvertrag
  • Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie (IAP)
  • Tarifvertrag Jobrad
  • Tarifvertrag Altersvorsoge

Mit ver.di laufen bereits die hierfür notwendigen Abstimmungs- und Unterzeichnungsprozesse. In der kommenden Woche verschicken wir die neuen Tarifverträge Entgelt und IAP. Bereits heute können Sie die in der Tarifvereinbarung vom 18.06.2024 berechneten Entgelttabellen nutzen. Um Ihnen die Umsetzung der Tarifvorgaben zu erleichtern, stellen wir Ihnen gleichzeitig mit der Übersendung der Tarifverträge FAQs sowie eine Musterformulierung für die betriebliche Kommunikation zur Verfügung.

Zu den beiden anderen in der Tarifvereinbarung vereinbarten Punkten steht die inhaltliche Arbeit noch an: Zum einen sind die Details zum Jobrad noch tarifvertraglich auszugestalten. Sobald es hierzu eine Einigung gibt, werden wir sie informieren. Zum anderen ist das neue tarifliche Modell zur betrieblichen Altersvorsorge zu erarbeiten. Hierüber stehen die Verhandlungen ebenfalls noch an und werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden Sie über die Entwicklung informiert halten.

Auf Basis der bayerischen Vereinbarung haben zwischenzeitlich auch weitere Bundesländer Tarifabschlüsse erzielt. Zu diesen Bundesländern zählen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg. Diese Abschlüsse unterstreichen die Relevanz und Akzeptanz der Vereinbarung über die Grenzen Bayerns hinaus.

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