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Betriebsrentenstärkungsgesetz II im Fokus

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) wird die betriebliche Altersversorgung weiterentwickelt. Ziel ist es, die Verbreitung der bAV zu stärken – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit geringeren Einkommen.

Termin

Mi, 15. Jul 2026, 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Art der Veranstaltung

Online

Aktueller Hinweis: Das Thema betriebliche Altersversorgung steht derzeit wieder besonders im Fokus: Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihre Vorschläge zur Rentenreform übergeben. Dabei geht es auch um die Frage, wie gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge künftig besser zusammenspielen können. Zugleich sind zum 1. Juli 2026 weitere Regelungen des BRSG II in Kraft getreten; weitere Änderungen folgen zum 1. Januar 2027. Damit ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Neuerungen einzuordnen und ihre praktische Bedeutung für Arbeitgeber zu bewerten.


Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) wird die betriebliche Altersversorgung weiterentwickelt. Ziel ist es, die Verbreitung der bAV zu stärken – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit geringeren Einkommen. Das BRSG II bringt keine Revolution, aber wichtige Erleichterungen, neue Gestaltungsspielräume und praxisrelevante Anpassungen für Arbeitgeber.

In unserem kostenfreien Fachseminar Betriebsberatung „Betriebsrentenstärkungsgesetz II im Fokus“ am 15.07.2026, 10:00 – 12:00 Uhr, erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, deren Bedeutung für Unternehmen und konkrete Ansatzpunkte für eine strategische sowie rechtssichere Umsetzung.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem mehr Flexibilität in der bAV, verbesserte Fördermöglichkeiten, neue Optionen zur Vereinfachung und Risikoreduzierung sowie Impulse zur Stärkung der Arbeitgebermarke.

Agenda

  1. Warum es das BRSG II braucht
  2. Überblick: die wichtigsten Änderungen
    • mehr Spielräume bei vorzeitiger Betriebsrente
    • stärkere Förderung von Geringverdienern
    • Flexibilisierung zentraler Modelle
  3. Relevante Neuerungen für Arbeitgeber
    • Förderung und Finanzierung
    • neue Zugänge zur bAV
    • Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen
    • mehr Flexibilität für Beschäftigte
    • weitere praxisrelevante Anpassungen, u. a. Digitalisierung, Auszahlungsoptionen und Lebensversicherungs-Lösungen
  4. Ausblick und Bewertung

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Personen, die strategisch, rechtlich oder operativ mit der Gestaltung, Anpassung oder Beratung betrieblicher Altersversorgungsmodelle befasst sind – insbesondere aus bAV, HR, Compensation & Benefits, Recht, Arbeitgeberverbänden sowie Beratung und Implementierung.

Referentin:

Susanne Lang ist Juristin im Pension Consulting und berät Unternehmen sowie Versorgungseinrichtungen zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Seit 2016 arbeitet sie im bAV-Consulting an der Schnittstelle von Recht und Praxis. Ihr Fokus liegt auf verständlicher und greifbarer betrieblicher Altersvorsorge.

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