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Der Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Das Schwerbehindertenrecht, das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) „allein zum Schutz“ schwerbehinderter Menschen ausgestaltet ist, gilt als komplex und wenig übersichtlich. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung im Arbeitsalltag zu kennen.

Termin

Do, 9. Jul 2026, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Art der Veranstaltung

Online

Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teil des Behindertenrechts und umfasst die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter sowie ihnen gleichgestellter Menschen in Deutschland. Ziel des Schwerbehindertenrechts ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern sowie Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu vermeiden bzw. ihnen entgegenzuwirken.

Das Schwerbehindertenrecht, das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) „allein zum Schutz“ schwerbehinderter Menschen ausgestaltet ist, gilt als komplex und wenig übersichtlich. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung im Arbeitsalltag zu kennen.

Seminarinhalt

  • Vor dem Arbeitsverhältnis
    • Mindestquote
    • Stellenausschreibung
    • Frage nach Schwerbehinderung
    • Beteiligung im Einstellungsverfahren
    • Einladung zu Vorstellungsgesprächen
  • Während des Arbeitsverhältnisses
    • Behindertengerechte Beschäftigung
    • Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
    • Teilzeitanspruch schwerbehinderter Menschen
    • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
    • Präventionsverfahren
    • Sonderkündigungsschutz
    • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte im Personalwesen bzw. personalverantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Referent ist Nikolaus Röhrl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beim LGAD.

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