Das Schwerbehindertenrecht, das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) „allein zum Schutz“ schwerbehinderter Menschen ausgestaltet ist, gilt als komplex und wenig übersichtlich. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung im Arbeitsalltag zu kennen.
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teil des Behindertenrechts und umfasst die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter sowie ihnen gleichgestellter Menschen in Deutschland. Ziel des Schwerbehindertenrechts ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern sowie Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu vermeiden bzw. ihnen entgegenzuwirken.
Das Schwerbehindertenrecht, das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) „allein zum Schutz“ schwerbehinderter Menschen ausgestaltet ist, gilt als komplex und wenig übersichtlich. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und deren praktische Anwendung im Arbeitsalltag zu kennen.
Seminarinhalt
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte im Personalwesen bzw. personalverantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Referent ist Nikolaus Röhrl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beim LGAD.