Seminar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Erfahren Sie, welche neuen Pflichten auf Unternehmen zukommen und wie Sie die Umsetzung erfolgreich vorbereiten.
Die Anforderungen an transparente und diskriminierungsfreie Vergütungssysteme werden für Unternehmen künftig deutlich steigen. Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommen neue Pflichten auf Arbeitgeber zu – von erhöhten Anforderungen an diskriminierungsfreie Vergütungsstrukturen über neuen Auskunfts- und Berichtspflichten bis hin zu Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.
Mit unserer zweiteiligen Seminarreihe „Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie in der Praxis“ möchten wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen geben und gleichzeitig praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Umsetzung im Unternehmen vermitteln.
Die Seminarreihe richtet sich an alle, die sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte im eigenen Unternehmen vorbereiten möchten.
Teil 1 | Gesetzlicher Rahmen und Vorbereitung der Umsetzung
Im ersten Teil erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes sowie die wesentlichen Anforderungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Dabei erfahren Sie, welche Änderungen auf Unternehmen zukommen und welcher zeitliche Rahmen für die Umsetzung vorgesehen ist.
Darüber hinaus steht die praktische Vorbereitung im Fokus: Wie müssen transparente und diskriminierungsfreie Vergütungssysteme gestaltet sein? Wie können Unternehmen eine Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Vergütungssysteme durchführen? Und welche bestehenden Strukturen im Unternehmen können genutzt und weiterentwickelt werden?
Teil 2 | Auskunfts- und Berichtspflicht – ein Erfahrungsaustausch
Der zweite Teil widmet sich der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen. Unternehmen berichten aus erster Hand über ihre Erfahrungen mit der Vorbereitung und Umsetzung der Auskunfts- und Berichtspflichten. Sie erhalten Einblicke in bewährte Vorgehensweisen, mögliche Herausforderungen und praxisnahe Lösungsansätze. Gleichzeitig bietet das Seminar Raum für den Austausch eigener Erfahrungen und die Klärung individueller Fragen.
Ablauf:
Hinweis: Sie können sich über den Link auch ausschließlich für den ersten oder den zweiten Teil des Seminars einwählen.
Referieren werdenKatharina Heinlein, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht beim LGAD und Frank Hurtmanns, Vorsitzender der Tarifkommission und Präsidiumsmitglied des LGAD.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und wertvolle Impulse für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen mitzunehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.