Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, eine umfassende Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen zu gewährleisten – sowohl im Bereich der physischen als auch der digitalen Angebote. Dies betrifft vor allem den Bereich E-Commerce, digitale Kommunikationsmittel und Dienstleistungen im öffentlichen sowie privaten Sektor.
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, eine umfassende Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen zu gewährleisten – sowohl im Bereich der physischen als auch der digitalen Angebote. Dies betrifft vor allem den Bereich E-Commerce, digitale Kommunikationsmittel und Dienstleistungen im öffentlichen sowie privaten Sektor.
Im Rahmen unserer kostenlosen Informationsveranstaltung „Digitale Barrierefreiheit: Praxistipps zur Umsetzung des Barrierefreiheitstärkungsgesetzes" am 16. April 2025 möchten wir Ihnen die praktischen Aspekte der Umsetzung des BFSG näherbringen und aufzeigen, wie Unternehmen barrierefreie digitale Inhalte zugänglich machen können. Wir behandeln folgende Themen:
• Wer braucht Barrierefreiheit?
• Welche Einschränkungsarten gibt es?
• Darstellung des Zugangs zu den Inhalten
Unsere Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen im Einklang mit den Anforderungen des BFSG gestalten möchten. Dabei konzentrieren wir uns auf die praktische Umsetzung und den Zugang zu barrierefreien Lösungen.
Die Zielgruppe für unsere Veranstaltung sind Geschäftsführer, IT- und Webverantwortliche sowie alle Personen, die in ihrem Unternehmen für digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit zuständig sind.
Referent ist Thomas Arendt, Gruppenleitung Test.Labor Barrierefreiheit bei der Pfennigparade ChancenWerk GmbH, Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Körperbehinderung.