Ab dem 1. Januar 2024 gilt neues Recht. Durch das MoPeG werden die gesetzlichen Grundlagen der Personengesellschaften geändert und weitgehend neu gefasst. Die Änderungen erfassen dabei nicht nur neu gegründete, sondern auch alle bestehenden Personengesellschaften. Dies gilt insbesondere für künftig im neuen Gesellschafterregister eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) deren Rechtsfähigkeit anerkannt wird.
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) steht vor der Tür!
Ab dem 1. Januar 2024 gilt neues Recht. Durch das MoPeG werden die gesetzlichen Grundlagen der Personengesellschaften geändert und weitgehend neu gefasst. Die Änderungen erfassen dabei nicht nur neu gegründete, sondern auch alle bestehenden Personengesellschaften. Dies gilt insbesondere für künftig im neuen Gesellschafterregister eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) deren Rechtsfähigkeit anerkannt wird. Welche Folgen haben diese Veränderungen für Personengesellschaften?
Dieser Frage wird in unserem nächsten Online-Fachseminar „Die Reform des Personenhandelsgesellschaftsrechts“ nachgegangen.
Das Fachseminar findet am 13. Dezember zwischen 9:00-12:00 Uhr online statt.
Themen:
Erster Teil: Vorstellung des MoPeG und die damit verbunden Veränderungen.
Zweiter Teil: Praxisbeispiele zur Optimierung von eigenen Strukturen für Großhändler
Referent ist Dr. Thomas Scharpf, Partner bei Bartsch Rechtsanwälte, Anwalt für Gesellschaftsrecht und allgemeines Wirtschaftsrecht und LGAD-Servicepartner.