Referentin: Rechtsanwältin Eva-Maria Arendt, LGAD Bayern e.V.
In Zeiten des Fachkräftemangels und des „War of Talents“ sind
Arbeitgeber besonders auf das Geschick, das Wissen und die Kreativität
jedes Einzelnen angewiesen. Die Wirtschaft lebt von den Fähigkeiten
aller Beschäftigten, gleich welcher Herkunft, welchen Geschlechts,
welchen Alters, welcher sexuellen Orientierung oder welcher Religion
bzw. Weltanschauung sie sind.
Das Bewerbungsverfahren hilft
Arbeitgebern dabei, den Kandidaten zu finden, der am besten für die zu
besetzende Stelle geeignet ist. Um das Haftungsrisiko möglichst gering
zu halten und keine Anhaltspunkte für eine vermutete Benachteiligung zu
schaffen, sind bestimmte „Spielregeln“ zu beachten.
Unser nächstes LGAD-Online-Fachseminar Arbeitsrecht „Fallstricke im Bewerbungsverfahren“
bietet Arbeitgebern und Personalern eine praktische Handhabe,
Bewerbungsverfahren rechtssicher zu gestalten und vermeintliche
Entschädigungsforderungen geschickt abzuwenden und geht auf folgende
Themen ein:
Teil 1:
• Grundstruktur AGG, Rechtsfolgen unzulässiger Benachteiligung
• Diskriminierung bei Stellenausschreibung/Gestaltung von benachteiligungsfreien Stellenausschreibungen
• Offenbarungspflichten AN
• Fragerecht AG
• Ablehnung erfolgloser Bewerber
Teil 2:
• Einsatz KI im Bewerbungsverfahren
• Umgang mit schwerbehinderten Bewerbern im Bewerbungsverfahren
Referentin ist Eva-Maria Arendt, Rechtsanwältin beim LGAD