Unternehmen ab 50 Beschäftigte
müssen das neue Hinweisgeberschutzgesetz bis Dezember 2023 umsetzen. Bei dieser
Umsetzung möchten wir mit unserem nächsten LGAD-Webinar Betriebsberatung
unterstützen:
Seminarinhalt – Drei wichtige
Aspekte des neuen Gesetzes:
- Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems: Betroffene Unternehmen müssen eine interne
Meldestelle einrichten. Beschäftigte sollen über das neue
Hinweisgebersystem Hinweise zu internen Missständen
abgeben.
- Fehlendes Know-How und fehlende Kapazitäten: Die meisten Unternehmen haben keine große
Rechts- oder Compliance-Abteilung, weil es dafür keine Notwendigkeit
gibt. Aufgrund des neuen Gesetzes müssen die Unternehmen nun
erst Zuständigkeiten verteilen, Beschäftigte auswählen und schulen, das passende
Hinweisgebersystem auswählen, Prozesse und Workflows
definieren.
- Risiko: Ohne
geeignetes Hinweisgebersystem drohen nicht nur Strafen. Hinweise könnten
anderswo ans Licht kommen, beispielsweise auf Websites zur
Arbeitgeberbewertung oder staatlichen Hinweisgebersystemen.
Referentist Dr.
Maximilian Degenhart, Geschäftsführer von Hinweisgeberexperte.