Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen das neue Hinweisgeberschutzgesetz bis Dezember 2023 umsetzen.
Drei wichtige Aspekte des neuen Gesetzes:
1. Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems: Betroffene Unternehmen müssen eine interne Meldestelle einrichten. Beschäftigte sollen über das neue Hinweisgebersystem Hinweise zu internen Missständen abgeben.
2. Fehlendes Know-How und fehlende Kapazitäten: Die meisten Unternehmen haben keine große Rechts- oder Compliance-Abteilung - weil es dafür keine Notwendigkeit gibt. Aufgrund des neuen Gesetzes müssen die Unternehmen nun erst Zuständigkeiten verteilen, Beschäftigte auswählen und schulen, das passende Hinweisgebersystem auswählen, Prozesse und Workflows definieren.
3. Risiko: Ohne geeignetes Hinweisgebersystem drohen nicht nur Strafen. Hinweise könnten anderswo ans Licht kommen, beispielsweise auf Websites zur Arbeitgeberbewertung oder staatlichen Hinweisgebersystemen.
Unser Referent:
Unser Referent ist Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer von Hinweisgeberexperte. Hinweisgeberexperte betreut mittlerweile über 180 Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte über diesen Link vor: https://lgad.unsere-events.com/