Soziale Medien gehören für die meisten von uns zum Alltag: Wir veröffentlichen Fotos und Texte auf Facebook, posten auf Instagram und drehen Videos für TikTok. Unter bestimmten Umständen kann dies auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, zumindest wenn Arbeitnehmer Posts über ihre Arbeit oder ihren Arbeitgeber veröffentlichen, vor allem dann, wenn sie negativ sind. Aber auch ungünstige Äußerungen, abfällige oder gar beleidigende Posts über Konkurrenten des Arbeitgebers oder Kunden können dem Ruf des Arbeitgebers erheblich schaden. In diesem Zusammenhäng stellt sich häufig die Frage, was darf der Arbeitnehmer und was nicht?
Soziale Medien gehören für die meisten von uns zum Alltag: Wir veröffentlichen Fotos und Texte auf Facebook, posten auf Instagram und drehen Videos für TikTok.
Unter bestimmten Umständen kann dies auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, zumindest wenn Arbeitnehmer Posts über ihre Arbeit oder ihren Arbeitgeber veröffentlichen, vor allem dann, wenn sie negativ sind. Aber auch ungünstige Äußerungen, abfällige oder gar beleidigende Posts über Konkurrenten des Arbeitgebers oder Kunden können dem Ruf des Arbeitgebers erheblich schaden. In diesem Zusammenhäng stellt sich häufig die Frage, was darf der Arbeitnehmer und was nicht?
Dieser und weiteren Fragen widmet sich unser nächstes Fachseminar „Social Media und Arbeitsrecht“ am 12. März, 9:00 – 12:00 Uhr.
Das Seminar hat als Ziel, Basics zu vermitteln, Arbeitgeber für das Thema Social Media zu sensibilisieren und Arbeitgebern einen umfassenden Überblick und Vertiefung in verschiedene Aspekte anhand von aktuellen Rechtsprechungen zu geben.
Inhalt:
- Begriffsbestimmungen
- Unterscheidung zwischen privater und geschäftsmäßiger Nutzung
- Social Media im Individualarbeitsrecht
- Nutzung von Social Media durch den Betriebsrat
- Mitbestimmunsgsrechte durch den Betriebsrat
- Social Media Guidelines
Zielgruppen des Seminars:
Geschäftsführer, Gesellschafter, Personal- und Recruiting-Verantwortliche.
Referentin ist Katharina Ils, Fachanwältin für Arbeitsrecht beim LGAD.
Teilnahmegebühr:
LGAD-Mitglieder: 89,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person
Nicht-Mitglieder: 129,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person