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2. Tarifrunde im bayerischen Groß- und Außenhandel ohne Ergebnis

23.05.2023

Heute wurden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im bayerischen Groß- und Außenhandel zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband LGAD fortgesetzt. Nach eingehender Diskussion der gegenseitigen Erwartungen wurde deutlich, dass in dem zentralen Punkt der Laufzeit keine Einigung erzielt werden konnte.

Die 2. Tarifrunde fand zwischen den Sozialpartnern ver.di und LGAD in guter und sachlicher Atmosphäre statt. In dem Gespräch machte ver.di deutlich, dass nach den Erfahrungen aus der letzten Tarifrunde nur eine Laufzeitbegrenzung von 12 Monaten in Frage kommt. Damals wurde die moderate Tariferhöhung von 1,7 Prozent im Jahr 2022 durch eine nicht erwartete sehr hohe Inflationsrate in Frage gestellt.

Die Arbeitgeber sehen dagegen einen mindestens 24-monatigen Tarifabschluss als zielführend an. Er sichert Betriebsfrieden und gibt mehr Spielraum für die Entwicklung der Tarifentgelte. Die Arbeitgeber äußerten ihre Enttäuschung darüber, dass ver.di mit ihrem starren Festhalten an einer für den Großhandel untypisch kurzen Laufzeit eine schnelle und spürbare Einkommensverbesserung der Beschäftigten verhindert. Darauf hatte das erste Angebot der Arbeitgeberseite abgezielt, das bereits frühzeitig in der Friedenpflicht abgegeben wurde.
In diesem zentralen Punkt war eine Einigung heute nicht möglich. Die Tarifparteien haben sich darauf verständigt, ihre Verhandlungen am 16. Juni 2023 fortzusetzen.

Rückblick:

Die Gewerkschaft hatte den Entgelttarifvertrag zum 30. April 2023 gekündigt und folgende Forderungen erhoben: Bei einer Laufzeit von 12 Monaten sollen die Tarifentgelte um 13 Prozent und die Ausbildungsvergütung um 250 Euro erhöht werden. Begründet wird dies vor allem mit der hohen Steigerung der Verbraucherpreise und den starken Umsatzzuwächsen im Großhandel.

Die Arbeitgeber hatten in der 1. Tarifrunde am 24. April 2023 folgendes Angebot für Beschäftigte und Auszubildende unterbreitet:
• Laufzeit: 24 Monate
• Tabellenerhöhung:
o +4,0% ab 12/2023
o +2,1% ab 12/2024
• Inflationsausgleichsprämie:
o 700 Euro (Auszubildende 50%) in 2023 bei Abschluss im Folgemonat
o 700 Euro (Auszubildende 50%) in 2024
o Teilzeitbeschäftigte anteilig
o Soweit Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie bereits geleistet haben und die Anrechenbarkeit vereinbart haben, kann die vorgenannte Inflationsausgleichsprämie angerechnet werden.

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