Um die Corona-Pandemie bekämpfen zu können, war eine Einreise nach Deutschland zwei Jahre lang nur unter Beschränkungen möglich. Es galten sowohl Anmeldepflichten als auch Impf- oder Testpflichten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit nochmals bis Ende September 2022 verlängern.
Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der allermeisten Corona-Schutzmaßnahmen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch die Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von leichten Erkrankungen der oberen Atemwege zum 31. Mai 2022 auslaufen lassen.
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Das Teilzeit- und Befristungsgesetz stellt die gesetzliche Grundlage für die Beschäftigung von Teilzeitkräften sowie befristet eingestellten Arbeitskräften dar.
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