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Regelungen zur virtuellen Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise vom Bundestag verabschiedet

25.04.2020

Am 23. April 2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise.

Wesentlicher Gegenstand

Das Gesetz enthält – befristet bis zum 31. Dezember 2020 – Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, durch die eine Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie die Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz zugelassen wird. Dies gilt entsprechend für Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse. Auch Betriebsversammlungen können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden.

Außerdem sieht das Gesetz inhaltsgleiche Regelungen im Sprecherausschussgesetz, im Europäische Betriebsräte-Gesetz, im SE-Beteiligungsgesetz sowie im SCE-Beteiligungsgesetz vor.

Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales finden Sie hier .

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am 15. Mai abschließend im Bundesrat beraten und im Anschluss nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird.

Quelle: vbw-Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, 25.4.2020

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