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Heute sind in Bayern weitere Corona-Beschränkungen gelockert worden.

22.06.2020

Eine Reihe von Erleichterungen sind seit dem 22. Juni durch die 6. Infektionsschutzverordnung möglich geworden.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die schrittweise Rückkehr zur Normalität: „Das Infektionsgeschehen ist stabil. Um irreparable Substanzschäden an der Wirtschaft zu vermeiden, setzen wir – dort wo verantwortbar – weitere Lockerungen schnell um. Wenn Restaurants, Hotels, Wellnesseinrichtungen, Thermen oder Reisebusunternehmen wieder selbst wenigstens etwas Geld verdienen können und nicht mehr nur auf eigene Rücklagen und Staatshilfe angewiesen sind, ist das die beste Wirtschaftsförderung.“

Unter Beachtung spezieller Hygieneregeln können ab heute Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Ein vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium entwickeltes Hygienekonzept enthält gemeinsame Handlungsempfehlungen. Das Konzept ist seit Freitag auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter www.stmwi.bayern.de abrufbar.

Auch die Regelungen für Fahrten in Reisebussen werden gelockert. So dürfen jetzt alle Sitzplätze belegt werden. Gruppenreisen sind wieder möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt jedoch weiterhin Pflicht. „Wir hoffen, dass dadurch die Urlaubshotels wieder besser gebucht werden“, so Tourismusminister Aiwanger.

Erleichterungen gibt es im Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen. Sofern die Mitarbeiter durch transparente Vorrichtungen aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Damit entlasten wir zehntausende Menschen an den Kassen und Rezeptionen von der belastenden Pflicht, stundenlang an ihrem Arbeitsplatz Masken tragen zu müssen. Gerade bei steigenden Temperaturen ist das sehr anstrengend“, betont Aiwanger.

Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war, sind nun 10 qm pro Person ausreichend. Geschäfte, Supermärkte aber auch Tiergärten, Freizeitparks oder Museen können somit mehr Kunden und Besucher einlassen.

In der Gastronomie ist die Corona-bedingte Sperrstunde aufgehoben. Für Restaurants und Biergärten gelten damit die gleichen Öffnungszeiten wie vor der Pandemie.

Die detaillierten Bestimmungen finden Sie im Themenfeld "Corona-Pandemie" in der Rubrik "Maßnahmen".

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