22.12.2020
Im Zusammenhang mit der Corona-Impfung stellen sich auch arbeitsrechtliche Fragen. Hierzu haben wir ein Merkblatt erstellt, welches Sie im Downloadbereich finden.
Die Impfungen gegen COVID-19 sollen nach erfolgter Zulassung des Impfstoffes voraussichtlich ab 27. Dezember 2020 starten. In der ersten Phase wird der Impfstoff wird zunächst zentral verteilt. Dazu werden von den Bundesländern regionale Impfzentren und mobile Impfteams eingerichtet.
Bis ausreichend Impfdosen für alle verfügbar sind, erfolgt die Verteilung des Impfstoffes gestaffelt. Dabei gilt grundsätzlich zu Beginn: Besonders gefährdete Personen, Risikogruppen und medizinisches Personal sollen zuerst geimpft werden. Die konkrete Festlegung der priorisierten Personengruppen wird durch das Bundesgesundheitsministerium vorgenommen. Informationen zur Corona-Impfung für Bayern finden Sie hier.
Im Zusammenhang mit der Corona-Impfung stellen sich auch arbeitsrechtliche Fragen.
Hierzu finden LGAD-Mitglieder ein Merkblatt hier im geschlossenen Mitgliederbereich.
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