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EU-China-Abkommen

30.12.2020

In der deutschen Ratspräsidentschaft wurde ein Investitionsschutzabkommen ausgehandelt, das für eine größere Rechtssicherheit und bessere Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sorgen wird.

So äußerte sich BGA-Präsident Anton Börner folgermaßen:

„Das auslaufende Jahr 2020 hält noch einmal eine gute Nachricht bereit: Das von der deutschen Ratspräsidentschaft ausgehandelte Investitionsschutzabkommen wird für eine größere Rechtssicherheit und bessere Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sorgen, die in China investieren. Es ist höchste Zeit, dass die Asymmetrie beim Marktzugang für Investitionen zwischen der EU und China beseitigt wird.

Der Zugang durch das ‚Comprehensive Agreement on Investment‘ ist zwar noch nicht voll umfassend, dennoch haben wir nun die begründete Hoffnung, dass sich problematische Situationen wie erzwungener Technologietransfer und die Diskriminierung von EU-Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe verbessern werden. Entscheidend wird natürlich sein, wie das Abkommen in China gelebt, also in Geschäftspraxis umgesetzt wird. Ebenso wird die verdeckte Subventionierung von Geschäften durch Staatsunternehmen weiter eine Herausforderung bleiben.

Für China ist das Abkommen ebenfalls ein Erfolg: Chinesische Investoren können sich mit dem Abkommen einen vertraglich garantierten, langfristigen Zugang zum europäischen Markt sichern.“


Quelle: BGA-Pressemitteilung, 30. Dezember 2020

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