31.12.2020
Die Dezemberhilfe, mit der die Novemberhilfe des Bundes verlängert wird, kann seit dem 23. Dezember 2020 beantragt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. März 2021.
Antragsfrist
Die Antragsfrist, die bei der Novemberhilfe am 31.Januar 2021 ausläuft, reicht bei der Dezemberhilfe bis zum 31. März 2021.
Weiterführende Informationen
Alle ausführlichen Informationen finden Sie hier im Themenfeld "Corona-Pandemie" unter der Rubrik "Finanzielle Hilfen".
Detailinformationen zu Antragsvoraussetzungen und Antragsverfahren für die November- und Dezemberhilfe stellt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Energie über folgenden Link zur Verfügung:
Außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe/Dezemberhilfe)