11.01.2021
Am 08. Januar 2021 wurde die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Die Änderungen gelten ab dem 11. Januar 2021. Im Wesentlichen werden die bislang geltenden Regelungen der 11. Infektionsschutzmaßnahmen- verordnung vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus wurden auch einige Neuregelungen eingefügt.
Im Themenfeld "Corona-Pandemie" finden Sie unter der Rubrik "Beschlüsse..." die wesentlichen Regelungen der aktualisierten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und hier folgend eine grafische Übersicht.